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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Outplacement und Betriebsübergang im FM

Facility Management: Outplacement » Outplacement » Mitbestimmung

Outplacement im Facility Management und Betriebsübergang nach

Outplacement im Facility Management und Betriebsübergang nach

Outplacement und der Betriebsübergang nach § 613a BGB spielen eine bedeutende Rolle im Facility Management (FM), da die Branche oft von Restrukturierungen, Outsourcing und Betreiberwechseln geprägt ist. Diese Maßnahmen können erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben und erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und den betroffenen Mitarbeitenden, um soziale Sicherheit und faire Übergänge zu gewährleisten.

Outplacement und der Betriebsübergang nach § 613a BGB sind manchmal unverzichtbare Instrumente zur Bewältigung von Veränderungen im Facility Management. Outplacement hilft, soziale Härten abzufedern und Mitarbeitende bei ihrer Neuorientierung zu unterstützen, während der Betriebsübergang den Schutz von Arbeitsverhältnissen bei Arbeitgeberwechseln sicherstellt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist in beiden Fällen entscheidend, um die Interessen der Belegschaft zu wahren, rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und faire Lösungen zu finden. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats und klare Kommunikation sind wesentliche Voraussetzungen für den erfolgreichen Umgang mit diesen Herausforderungen.

Outplacement im Facility Management

Definition und Zielsetzung

  • Definition: Outplacement umfasst professionelle Unterstützungsmaßnahmen, die betroffenen Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung helfen, wenn sie aufgrund von betrieblichen Veränderungen, wie Restrukturierungen oder Outsourcing, ihren Arbeitsplatz verlieren.

  • Ziele: Soziale Abfederung und Unterstützung der Betroffenen.

  • Beschleunigung der Reintegration in den Arbeitsmarkt.

  • Konfliktvermeidung und Erhalt des Unternehmensimages.

  • Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen.

Relevanz im Facility Management

  • Gründe für Outplacement im FM:

  • Restrukturierungen: Optimierung interner Prozesse oder Zusammenlegungen von Abteilungen.

  • Outsourcing: Übertragung von Aufgaben, wie Gebäudereinigung, Catering oder Sicherheitsdienstleistungen, an externe Dienstleister.

  • Technologischer Fortschritt: Automatisierung von Prozessen, z. B. durch den Einsatz von Gebäudemanagementsystemen (CAFM).

  • Marktveränderungen: Verlust von Aufträgen oder Kunden durch Wettbewerbsdruck.

Herausforderungen:

  • Mitarbeitende stehen vor der Unsicherheit, wie sie beruflich weitermachen können.

  • Fachkräftemangel in bestimmten Bereichen des FM erschwert die Entscheidung für Entlassungen.

Maßnahmen im Outplacement

  • Individuelle Beratung: Analyse der Stärken, Kompetenzen und Ziele der betroffenen Mitarbeitenden.

  • Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung durch Einzelgespräche.

  • Weiterbildung und Umschulungen: Anpassung der Qualifikationen an aktuelle Anforderungen im FM, z. B. in Bereichen wie Gebäudetechnik oder Energiemanagement.

  • Bewerbungscoaching:Erstellung professioneller Lebensläufe, Schulung für Vorstellungsgespräche und Unterstützung bei der Jobsuche.

  • Netzwerkaufbau: Zugang zu Stellenangeboten und Karriereportalen.

  • Nutzung von Kontakten zu externen Dienstleistern oder FM-Unternehmen.

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Outplacement

  • Rechtliche Grundlagen: § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, z. B. bei der Organisation von Outplacement-Programmen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, die mit Entlassungen oder Restrukturierungen einhergehen

  • Rolle des Betriebsrats: Sicherstellen, dass Outplacement-Maßnahmen sozialverträglich und zielgerichtet gestaltet werden.

  • Überprüfung, ob die Maßnahmen den Betroffenen tatsächlich helfen und ob Weiterbildungen sinnvoll sind.

  • Frühzeitige Einbindung in die Planung der Maßnahmen.

Praxisbeispiel:

Ein Unternehmen beschließt, den Bereich Sicherheitsdienstleistungen auszugliedern und an einen spezialisierten Dienstleister zu vergeben. Der Betriebsrat verhandelt ein umfassendes Outplacement-Programm, das betroffenen Mitarbeitenden Weiterbildungen in Gebäudetechnik ermöglicht, damit sie im Unternehmen verbleiben können.

Definition und Zielsetzung

  • Definition: Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB tritt ein, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht. Dabei bleiben die bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert und werden mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber übertragen.

  • Ziele: Sicherung der arbeitsrechtlichen Stellung der Mitarbeitenden.

  • Schutz vor Benachteiligungen oder Verschlechterungen durch den Arbeitgeberwechsel.

Relevanz im Facility Management

  • Häufige Szenarien: Wechsel von Dienstleistern: Nach einer Ausschreibung übernimmt ein neuer Anbieter Aufgaben wie Reinigung oder Instandhaltung.

  • Outsourcing: Ein Unternehmen überträgt interne Aufgaben an einen externen Dienstleister.

  • Verkauf von Betriebsteilen: Verkauf von Immobilien oder Betriebsteilen mit FM-Dienstleistungen.

Konsequenzen:

  • Mitarbeitende werden oft vor die Wahl gestellt, dem Übergang zuzustimmen oder Widerspruch einzulegen.

  • Der Übergang bringt Unsicherheiten mit sich, ob die bisherigen Arbeitsbedingungen bestehen bleiben.

Rechte der Mitarbeitenden

  • Bestandsschutz: Arbeitsverträge bleiben unverändert, einschließlich Arbeitszeit, Gehalt und Urlaubsanspruch.

  • Informationspflicht: Der bisherige und der neue Arbeitgeber müssen die Mitarbeitenden rechtzeitig und umfassend über den Betriebsübergang informieren.

  • Widerspruchsrecht: Mitarbeitende können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen und beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben, sofern dieser weiterhin existiert.